Elternfrühstück
am 23.10.2020 findet ein Frühstück für Eltern und Kinder von 9:00-11:00 Uhr in den Gruppen zum kennen lernen statt. Die Kinder gehen danach mit den Eltern nachhause.
Laternenbasteln
am 04.11.2020 findet der Bastelabend für die Laternen mit den Vätern ab 19:00 Uhr statt. Bastelmaterial wird gestellt.
Laternenumzug
am 12.11.2020 treffen wir uns zum Laternenumzug an der Leonhardikirche um 16:00 Uhr alle gemeinsam.
Weihnachtsfeier
am 04.12.2020 werden wir gemeinsam Weihnachten feiern, ab 15:00 Uhr.
Der Ort der Feier steht noch nicht fest, wird vorher noch bekannt gegeben.
Achtung:
Sämtliche Feierlichkeiten richten sich nach der jeweiligen Coronasituation und wird dieser angepasst.
Die Schließzeiten beschränken sich auf die Weihnachtsferien, drei Wochen im August sowie auf die mit Feiertagen verbundenen Brückentage. Außerdem finden im Jahr durchschnittlich zwei Konzeptionstage statt, an denen die Kinderkrippe ebenfalls geschlossen ist.
Am Ende jedes Kalenderjahres werden die Schließzeiten für das kommende Jahr in der Krippe veröffentlicht.
Besuchsgebühren/Entgelte inklusive Förderung (ab September 2015) (Kinder aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn und auswärtige Kinder, deren Gemeinden Gastkinderbeiträge übernehmen, siehe auch: Gebührenordnung ab 01.09.2015)
Monatsbeiträge
Beitrag je Vollzeit-Platz: 484,00 €/Monat : 45 Stunden/Woche = 2,50 €/Stunde
Tatsächlicher Monatsbeitrag: 2,50 €/Stunde x Stundenzahl/Monat
Essensgeld
Das Essensgeld beträgt pro Tag für zwei Brotzeiten (Vor- und Nachmittag) und das Mittagessen 4,60€.
Die Getränke sind bereits darin enthalten.
Die Mahlzeiten werden von unserem krippeneigenen Koch liebevoll zubereitet.
Es wird eine monatliche Essenspauschale entsprechend der Besuchszeiten erhoben.
Ermäßigung
Wenn ein älteres Geschwisterkind einen Hort oder Kindergarten in der Gemeinde besucht, kann gegen Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung eine Geschwisterermäßigung auf den Elternbeitrag gewährt werden. Die Bescheinigungen müssen am Anfang jeden Krippenjahres erneut vorgelegt werden. Die Ermäßigung wird von der Gemeinde getragen und ist erst einmal vorläufig angesetzt und kann ggf. verringert werden oder wegfallen.
Eine volle oder teilweise Übernahme der Besuchsgebühr kann in besonderen sozialen und finanziellen Härtefällen beim zuständigen Jugendamt auf Grundlage des § 90 i.V.m. § 22 SGB VIII beantragt werden.
Kaution
Es ist von den Personensorgeberechtigten eine Kaution zu entrichten.
Die Kaution beträgt einen Elternbeitrag.
Kündigung
Bei Kündigung ist eine Frist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten.
Krankheit
Grundsätzlich bleiben kranke Kinder zuhause. Bei angehender Krankheit informieren wir Sie, so dass die Kinder frühzeitig aus der Krippe abgeholt werden können.
Über alle, der Einrichtung bekannten, aktuellen ansteckenden Krankheiten wird über Aushänge in der Krippe informiert.