Ferien- und Schließzeiten

Die Schließzeiten beschränken sich auf die Weihnachtsferien, drei Wochen im August sowie auf die mit Feiertagen verbundenen Brückentage. Außerdem finden im Jahr durchschnittlich zwei Konzeptionstage statt, an denen die Kinderkrippe ebenfalls geschlossen ist.

 

Am Ende jedes Kalenderjahres werden die Schließzeiten für das kommende Jahr in der Krippe veröffentlicht.

Kosten - Buchungszeiten

Besuchsgebühren/Entgelte inklusive Förderung (ab September 2015) (Kinder aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn und auswärtige Kinder, deren Gemeinden Gastkinderbeiträge übernehmen, siehe auch: Gebührenordnung ab 01.09.2015)

Monatsbeiträge 

Beitrag je Vollzeit-Platz:  484,00 €/Monat : 45 Stunden/Woche = 2,50 €/Stunde

Tatsächlicher Monatsbeitrag: 2,50 €/Stunde x Stundenzahl/Monat

 

Essensgeld

Das Essensgeld beträgt pro Tag für zwei Brotzeiten (Vor- und Nachmittag) und das Mittagessen 4,60€.
Die Getränke sind bereits darin enthalten.

Die Mahlzeiten werden von unserem krippeneigenen Koch liebevoll zubereitet. 

Es wird eine monatliche Essenspauschale entsprechend der Besuchszeiten erhoben.

 

Ermäßigung

Wenn ein älteres Geschwisterkind einen Hort oder Kindergarten in der Gemeinde besucht, kann gegen Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung eine Geschwisterermäßigung auf den Elternbeitrag gewährt werden. Die Bescheinigungen müssen am Anfang jeden Krippenjahres erneut vorgelegt werden. Die Ermäßigung wird von der Gemeinde getragen und ist erst einmal vorläufig angesetzt und kann ggf. verringert werden oder wegfallen.

Eine volle oder teilweise Übernahme der Besuchsgebühr kann in besonderen sozialen und finanziellen Härtefällen beim zuständigen Jugendamt auf Grundlage des § 90 i.V.m. § 22 SGB VIII beantragt werden.

Kaution

Es ist von den Personensorgeberechtigten eine Kaution zu entrichten.

Die Kaution beträgt einen Elternbeitrag.

  1. Diese wird zusammen mit dem ersten Elternbeitrag fällig und wird per Lastschrift eingezogen.  Der Betrag wird auf einem separaten Konto hinterlegt oder kann von den Eltern auf ein selbst angelegtes Verpfändungskonto eingezahlt werden. 
  2. Bei ordnungsgemäßer Kündigung und schuldfreiem Verhalten wird diese mit Besuchsvertragsende zurückgezahlt.
  3. Die Rückzahlung erfolgt unverzinst nach Vertragsende. Zinserträge kommen den Kindern zu Gute.

Kündigung 

Bei Kündigung ist eine Frist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten. 

Krankheit  

Grundsätzlich bleiben kranke Kinder zuhause. Bei angehender Krankheit informieren wir Sie, so dass die Kinder frühzeitig aus der Krippe abgeholt werden können.
Über alle, der Einrichtung bekannten, aktuellen ansteckenden Krankheiten wird über Aushänge in der Krippe informiert.